Verkaufs- und Lieferbedingungen der SHUTTLE COMPUTER HANDELS GMBH (Stand: November 2002)
I. Allgemeines
- Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als verbindlich an. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt.
- Für die gesamten Rechtsbeziehungen mit dem Käufer gilt ausschließlich deutsches Recht, jedoch unter Ausschluß der Einheitlichen Kaufgesetze (EKG und EKAG). Erfüllungsort ist Elmshorn.
II. Angebote und Lieferung
- Unsere Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend.
- Von uns bestätigte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
- Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn und soweit wir eine Auftragsbestätigung erteilt haben. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
- Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen – bei uns oder bei unseren Zulieferanten – behindert, z.B. durch Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Käufer kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist den Vertrag erfüllen.
- Wird uns die Vertragserfüllung aus den in Abs. 5 genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferpflicht frei.
- Von der Behinderung nach Abs. 5 und der Unmöglichkeit nach Abs. 6 werden wir den Käufer umgehend verständigen.
- Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind nach Maßgabe von Ziff. VIII ausgeschlossen.
- Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
- Zu Teillieferungen und Teilberechnungen sind wir berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, auch Teillieferungen entgegenzunehmen, wenn diese unter wirtschaftlichen Betrachtungen dem Vertragszweck dienlich sind.
- Bei Lieferungen auf Abruf stellt der Abruf innerhalb der vereinbarten Frist eine Hauptpflicht im Sinne des § 326 BGB dar.
III. Preise
- Unsere Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich, sofern hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, ab Lager Elmshorn oder – bei Direktversand – ab Lager des Herstellers zuzüglich der am Liefertage geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Direktlieferungen aus Drittländern oder aus dem Freihafen sind unverzollt. Die entsprechenden Zollabgaben und Einfuhrsteuern sind vom Käufer zu tragen.
- Abreden über Boni und sonstige Vergünstigungen verlieren ihre Wirksamkeit im Falle der Zahlungseinstellung des Käufers oder ergebnisloser Zwangsvollstreckung gegen ihn.
IV. Zahlung
- Lieferungen und Leistungen werden auf der Grundlage der Verkaufs- und Lieferbedingungen der SHUTTLE Computer Handels GmbH erbracht. Grundsätzlich sind sämtliche Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung an SHUTTLE Computer Handels GmbH gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten und müssen, falls nicht anders vereinbart, in der Währung der Rechnungsstellung erfolgen.
- Jede Lieferung erfolgt innerhalb eines von uns eingesetzten Kreditlimits. Die Firma SHUTTLE Computer Handels GmbH behält sich eine Änderung der Zahlungsmodalitäten oder Kreditlimits jederzeit vor.
- Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der europäischen Zentralbank zu berechnen.
- Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht unter Verwendung unserer Quittungsvordrucke berechtigt.
- Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist.
V. Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.
- Im Falle einer Verbindung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware im Sinne der §§ 947 und 950 BGB mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache zu. Der Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis des Rechnungswertes einschließlich Umsatzsteuer der von uns gelieferten Sache zum Wert der übrigen damit verbundenen oder verarbeiteten Sachen. Der Käufer verwahrt die Sachen unentgeltlich für uns.
- Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbtrieb, und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt, veräußern, zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung, ist er nicht berechtigt.
- Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware (Weiterverkaufspreis inclusive Umsatzsteuer) einschl. der entsprechenden Forderungen aus Wechseln mit allen Nebenrechten an uns ab. Das gleiche gilt für seine Forderungen aus dem Weiterverkauf von Waren, an denen uns Miteigentumsrechte gemäß Absatz 2 zustehen. Die Abtretung erstreckt sich in diesem Falle auf den Teil des Weiterverkaufspreises der betreffenden Waren einschl. Umsatzsteuer, der unserem Miteigentumsanteil gemäß Absatz 2 entspricht. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Käufer für die mitveräußerte Vorbehaltsware
einschließlich Umsatzsteuer berechnet haben.
- Für den Fall, daß die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware einschl. Umsatzsteuer.
- Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen, die aus der Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts resultieren, nicht nach, hat der Besteller auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen
vorzulegen und zu übersenden sowie Wechsel zu übertragen. Zu diesem Zweck hat der Käufer uns ggfs. Zutritt zu seinen diesbezüglichen Unterlagen zu gewähren.
- Bei Vorliegender in Abs. 6 Satz 3 genannten Umstände hat uns der Käufer Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und an uns herauszugeben.
- Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderungen um mehr als 20 %, werden wir insoweit die Sicherung nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers freigeben.
- Der Käufer hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.
- Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Käufer.
VI. Verpackung und Versand
- Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Sonderverpackung und Ersatzverpackung, z. B. für unverpackt eingelieferte Reparaturgeräte, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Für bestimmte transportempfindliche Artikel wird Spezialverpackung in Rechnung gestellt und bei unverzüglicher frachtfreier Rücksendung voll bzw. teilweise gutgeschrieben.
- Alle Lieferungen erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, unfrei Bestimmungsort.
- Soweit der Käufer eine besondere Versandart ausdrücklich wünscht, behalten wir uns vor, ihm die uns etwa entstehenden Mehrkosten zu berechnen.
VII. Gefahrübergang
- Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige – auch eigene – Beförderungsperson geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Käufers.
- Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, welche wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
- Sofern für unsere Lieferungen ab deutsche Grenze oder ab deutscher Einfuhrhafen vereinbart ist, erfolgt der Weiterversand nach unserer Wahl auf Kosten und Gefahr des Käufers.
- Grundsätzlich wird jede Ware durch SHUTTLE Computer Handels GmbH gegen Transportschäden auf Kosten des Käufers versichert. Der Abschluß der Transportversicherung durch SHUTTLE Computer Handels GmbH entfällt nur gegen schriftlicher Bestätigung einer Transportversicherung durch den Käufer.
VIII. Mängelhaftung und Schadensersatz
- Jegliche Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund –, die auf leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit unserer Angestellten beruhen, sind ausgeschlossen, es sei denn, diese Freizeichnung schränkt wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so ein, daß die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist.
- Weiterhin ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund –, die auf grober Fahrlässigkeit unserer Angestellten beruhen, es sei denn, es handelt sich um unsere leitenden Angestellten oder diese Freizeichnung schränkt wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so ein, daß die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist.
- Die vorstehenden Freizeichnungen gelten nicht im nichtkaufmännischen Verkehr, soweit Schadensersatzansprüche wegen Verzuges oder Unmöglichkeit geltend gemacht werden. In diesen Fällen ist jedoch unsere Haftung auf den unmittelbaren Schaden und in der Höhe auf den Kaufpreis der betreffenden Ware beschränkt.
- Ziffer 1 bis 3 gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften.
- Soweit wir auf Schadensersatz haften, ist unsere Haftung in jedem Fall auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
- Die vorstehenden Bestimmungen finden auf Ansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz keine Anwendung.
- Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, wie sie von uns angeboten wurde.
- Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Minderoder Falschlieferungen sowie etwaige Mängel können nur innerhalb von 2 Werktagen nach Empfang schriftlich beanstandet werden. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 6 Monaten geltend zu machen.
- Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Käufer unserer Aufforderung auf Rücksendung des beanstandeten Gegenstandes nicht umgehend nachkommt.
- Bei berechtigter Beanstandung beheben wir Mängel nach unserer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Instandsetzung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine weitere Haftung insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist im Rahmen von Ziff. X ausgeschlossen.
- Die Einsendung der beanstandeten Ware an uns muß in fachgerechter Verpackung und frei Haus erfolgen. Für die Abwicklung von Beanstandungen im Rahmen der Gewährleistungspflicht gelten die allgemeinen Servicebedingungen der SHUTTLE Computer Handels GmbH.
- Durch Instandsetzung der gelieferten Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungspflichten weder unterbrochen noch verlängert.
IX. Instandsetzungen, Reparaturen
- Eine Instandsetzung oder Reparatur erfolgt ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht vorliegt.
- Bei mangelhafter Instandsetzung oder Reparatur sind offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Ware zu beanstanden. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von einem halben Jahr geltend zu machen.
- Schadensersatzansprüche werden nur entsprechend Ziff. X anerkannt.
X. Schadensersatzansprüche
- Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, wir wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend haften oder wir schuldhaft gegen eine Vertragspflicht verstoßen haben, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist.
XI. Schutz- oder Urheberrechte
- Der Käufer wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind allein berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhaberrs derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt wird. Grundsätzlich werden wir uns bemühen, dem Käufer das Recht zu Benutzung des Produkts zu beschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, daß das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines etwaigen Betrages für die gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten.
- Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, daß wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert.
- Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen – ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns – lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser von Kunden auch auf Kopien anzubringen.
XII. Weiterverkauf
- Der Käufer ist verpflichtet, sich beim Vertrieb unserer Ware, die unser Warenzeichen trägt, aller Handlungen zu enthalten, die imRahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften als unlauter angesehen werden können.
XIII. Auslandsgeschäfte
- Die Bestimmungen des Haager Abkommens über internationale Kaufverträge finden keine Anwendung. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
XIV. Wirksamkeit
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.Die unwirksame Bestimmung gilt als ersetzt durch eine Bestimmung , die geeignet ist, den Zweck der unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen.
XV. Gerichtsstand
- Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis – auch aus Rücktritt – sich ergebenden Streitigkeiten ist Elmshorn.
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